Datenübermittlung für die deutsche Kassenmeldepflicht aus dem Palisis Backoffice

Blanca Castillo
Blanca Castillo
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Wo finde ich es?

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Was bedeutet es?


Diese Anleitung führt Sie durch den Prozess Ihrer ersten Fiskaly Meldung zur Erfüllung der Kassenmeldepflicht aus dem Palisis Backoffice über die ERiC-Schnittstelle im Programm „Mein ELSTER“. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die deutschen Steuervorschriften zur Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO) fristgerecht einhält. Dieser elektronische Meldung ist entscheidend, um Ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme bei den Finanzbehörden zu registrieren.

Welche Informationen enthält eine Meldung?
Eine Meldung fasst alle wichtigen Informationen über Ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme (Clients/Geräte) und die zugehörigen Technischen Sicherheitssysteme (TSS) für einen bestimmten Standort zusammen. Dazu gehören typischerweise:

  • Daten des Steuerpflichtigen: Informationen über Ihre juristische Person.
  • Daten der Betriebsstätte: Spezifische Angaben zum Betriebsstandort.
  • Details zum elektronischen Aufzeichnungssystem (ERS): Umfassende Informationen für jedes Gerät, das in diesem Establishment betrieben wird.
  • Details zum Technischen Sicherheitssystem (TSS): Informationen zum zertifizierten Sicherheitsmodul, das mit jedem ERS verbunden ist.

Wer muss die Meldung erstellen?

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das ein elektronisches Aufzeichnungssystem (wie eine Kasse oder Kassensoftware) nutzt, zur Abgabe dieses Berichts verpflichtet. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nicht.

Die Hauptverantwortung für die Einreichung von Kassensystem-Registrierungen liegt beim Steuerpflichtigen selbst. Diesem ist es jedoch gestattet, einen Steuerberater oder eine andere benannte Person zur Erfüllung dieser Pflicht zu bevollmächtigen. Die rechtliche Grundlage hierfür finden Sie in § 87 ff. der Abgabenordnung.

Wie muss die Meldung erstellt werden?

Um die gesetzlichen Anforderungen (§ 146a Abs. 4 AO) zu erfüllen, muss die Meldung elektronisch erfolgen. Dies können Sie bequem direkt im Palisis Backoffice vornehmen.

Wann muss die Meldung erstellt werden?

Die Möglichkeit zur Einreichung von Kassensystem-Registrierungen besteht seit dem 1. Januar 2025.

Wichtige Fristen, die Sie beachten sollten:

  • Für Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, ist die Registrierungsfrist der 31. Juli 2025.
  • Für Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, muss die Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Inbetriebnahme erfolgen.

 

Was ist zu tun?

Um Ihre erste Fiskaly Meldung abzuschließen, folgen Sie diesen einfachen Schritten. Falls Sie Ihre Steuerzahler- und Betriebsstätten-Details bereits konfiguriert haben, können Sie direkt zu Schritt 3 springen.

  1. Ihren Fiskaly Steuerpflichtigen erstellen.
    Hierbei richten Sie Ihre wichtigste juristische Person im Fiskaly-System ein.

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Fiskaly Steuerpflichtigen erstellen.

2. Ihre Fiskaly Betriebsstätte erstellen und Ihre Client-IDs in Betrieb nehmen.
Hier definieren Sie Ihre physischen Betriebsstandorte und verknüpfen Ihre spezifischen Geräte (Clients) damit.

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Fiskaly Betriebsstätte einrichten und Client-IDs in Betrieb nehmen.

3. Die Fiskaly Meldung erstellen.
Dies ist der letzte Schritt, bei dem Sie den offiziellen Bericht generieren und nach der Überprüfung an die Finanzbehörden übermitteln.

Folgen Sie diesen Anweisungen, um Ihre Fiskaly Meldung zu erstellen.